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Aktuelles

Liebe Besucher unserer Seite,

auf dieser Seite informieren wir Sie über aktuelle Themen rund um die Immobilienwelt .

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Anfragen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Bonschen

Flyerverteiler gesucht!

Für unsere neuen Flyer suchen wir für die Gebiete Niederkrüchten und Schwalmtal noch zuverlässige Flyerverteiler.

Brüggen, 21.02.2023

Corona Krise

Auch wenn ab April 2022 viele Schutzmaßnahmen wegfallen, weisen wir darauf hin, dass wir auch zukünftig Besichtigungen nur mit den jeweiligen Interessenten einzeln durchführen und keine größeren Gruppen gleichzeitig durch ein Objekt führen. Ebenfalls halten wir das Tragen eines medizinischen Mund- Nasenschutzes für zwingend erforderlich. Wir bitten um Verständnis dass Besichtigungen ohne Schutz von uns nicht durchgeführt werden können.

Brüggen, im März 2022

Objekte gesucht

Nach umfangreichen Vermittlungen suchen wir zur Zeit dringend neue Objekte für unsere vorgemerkten Kunden. Nachfolgende Flyer werden zur Zeit im Raum Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal verteilt. Sollten Sie aus Versehen keinen Flyer erhalten freuen wir uns aber auch auf Ihr Objektangebot im Kreis Viersen und Mönchengladbach.

 

Brüggen, im März 2022

Datenschutz

Auch wir nehmen den Datenschutz sehr ernst. Schon vor Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung haben wir ohne  Ihre Einwilligung keine Daten an Dritte weitergegeben. Die DSGVO sieht eine Minimierung der Daten vor. Dennoch benötigen wir für unsere Maklertätigkeit die in unseren Kontaktformularen erhobenen Daten.  Exposés versenden wir grundsätzlich nur auf dem Postweg. Die Angabe von Name und Postanschrift ist somit unerlässlich.

Brüggen, im Mai 2018

Messi-Mietern darf fristlos gekündigt werden

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Mietern, die ihre Wohnung stark vernachlässigen, fristlos gekündigt werden darf.

Laut Beschluss vom 23.02.2017 müssen Vermieter verdreckte und schlecht geheizte Räume nicht hinnehmen, das Landgericht sprach den Vermietern in 2. Instanz sogar ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Bereits in 1. Instanz hat ein zuständiger Amtsrichter des Amtsgericht Neustadt/Aisch nach einer Wohnungsbesichtigung entschieden, dass der Mieter die Wohnung zurückgeben muss. Die Wohnung war bei der Begehung stark verschmutzt, das Badezimmer unbenutzbar und Räume mit Möbeln so zugestellt, dass ein Begehen nicht möglich war. Zudem waren die Räume ungenügend beheizt.

Sofort darf der Vermieter die fristlose Kündigung allerdings nicht aussprechen. Erst einmal muss eine Abmahnung die unzumutbaren Zustände ansprechen und den Mietern die Möglichkeit gegeben werden, diese abzustellen.

Brüggen, im April 2017

Aus gegebenem Anlass: Warnung vor Immobilien-Betrug!

Wir möchten unsere Kunden und Interessenten dringend darauf hinweisen, dass zur Zeit – auch in Brüggen – Immobilienbetrüger am Werk sind!

Eines unserer Miet(!)-Objekte, dass außer auf unserer eigenen Homepage auch auf einem der gängigen Immobilienportale von uns angeboten wurde, wurde aus diesem Portal in betrügerischer Absicht kopiert und zum Kauf(!) angeboten, und zwar zu einem unglaublich niedrigen Preis, so dass es für möglichst viele sehr interessant scheint.

Der Betrug stellt sich folgendermaßen dar: über das Kontaktformular vom Immobilienportal (persönliche Daten des angeblichen Verkäufers waren hier natürlich nicht angegeben) meldeten sich Interessenten per E-Mail und wurden bald darauf von einer Person kontaktiert. Da sie angeblich nicht mehr in Deutschland wohnt, würde sie diesen Immobilienverkauf über eine im europäischen Ausland niedergelassene Immobilienagentur abwickeln wollen. Nach erneuter Interessenbekundung mailte sie eine Kopie ihres Personalausweises und verlangte eine Kopie vom Ausweis/Paß des Interessenten.

Mir ist inzwischen mindestens ein Fall bekannt, bei dem ein Kauf-Interessent auch tatsächlich eine Kopie seines Ausweises dieser Person per Mail überlassen hat. Es steht zu befürchten, dass diese Daten für mögliche zukünftige Betrügereien mißbraucht werden.

Nach Erhalt der Ausweiskopie kam dann von der (angeblichen?) Immobilienagentur die Forderung über einen Betrag in Höhe von fast 4000 Euro als Pfand für die Übersendung des Schlüssels zu dem angeblich zum Verkauf stehenden Hauses in Brüggen.

Wir haben selbstverständlich Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Ermittlungen laufen.

Bitte seien Sie vorsichtig, wem Sie Ihr Vertrauen schenken. Kontaktieren Sie keine Verkäufer bzw. Vermieter wo kein Name und keine Telefonnummer angegeben sind.

Brüggen, im April 2017

Änderung des Meldegesetzes

Im Oktober 2015 haben wir Sie auf das neue Meldegesetz für Mieter und Vermieter hingewiesen. Seit dem 01.11.2016 gibt es nun eine Vereinfachung um den enormen Bürokratieaufwand teilweise wieder abzuschaffen:

Vermieter müssen ihren Mietern beim Auszug keine Abmeldebescheinigung mehr ausfüllen.

Brüggen im Januar 2017

Identitätsnachweis gemäß Geldwäschegesetz

Nach der Novellierung des Geldwäschegesetzes sind wir als Immobilienmakler verpflichtet, Ihre Identität zu überprüfen. Mit Abschluss des Maklervertrages (die Anfrage zu einer Immobilie bzw. die Vereinbarung eines Besichtigungstermins stellen den Abschluss eines Maklervertrages dar) müssen wir uns den Personalausweis oder Pass zeigen lassen und die Daten daraus notieren bzw. kopieren und für 5 Jahre aufbewahren. Ferner müssen wir prüfen, ob Sie im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handeln.

Bitte bringen Sie deshalb zu Besichtigungsterminen Ihren Personalausweis oder Pass sowie möglichst eine Fotokopie mit. Ohne diese Vorlage können wir keine Besichtigungen durchführen, da wir bei Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern bis zu 100.000,00 Euro rechnen müssen.

Brüggen, im Februar 2016

Online-Plattform zur Streitbeilegung

Laut Verordnung Nr. 524/2013 der EU sind wir ab dem 15.02.2016 verpflichtet, einen Hinweis auf die Online-Streitschlichtungsstelle zu hinterlegen. Diesen Hinweis finden Sie bei uns im Impressum.

Brüggen, im Januar 2016

Neues Meldegesetz für Mieter

Ab dem 01.11.2015 müssen Mieter, die eine neue Wohnung oder ein neues Haus beziehen, sich vom jeweiligen Vermieter eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung ausstellen lassen. Das Meldegesetz wurde nun bundesweit einheitlich geregelt. Die bisherigen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer entfallen. Nun müssen sich alle Mieter binnen 2 Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldestelle anmelden. Hierbei muss auch die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters vorgelegt werden. Eine Unterlassung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann für beide Seiten eine Strafe von bis zu 1.000,00 Euro nach sich ziehen.

Brüggen, im Oktober 2015